In Ronnenberg erst seit dem Frühjahr 2023 – in vielen weiteren Gemeinden und Städten in der Umgebung schon deutlich länger (z.B. Gehrden, Barsinghausen, Hannover) – gilt die so genannte Katzenschutzverordnung.

Warum wurde eine Katzenschutzverordnung eingeführt?

In Deutschland gibt es fast 2 Millionen Streunerkatzen, die sich unkontrolliert vermehren und so immer weiter das Katzenelend verschlimmern. Die einzig wirksame Maßnahme gegen die Vielzahl an Streunerkatzen, die unter sich Erkrankungen und Parasiten verbreiten und häufig leiden müssen, ist die Kastration.

Auch unsere vierbeinigen unkastrierten Familienmitglieder mit Freigang können dazu beitragen, dass die Streunerpopulation und damit das Tierleid immer weiter wächst. Mit der Katzenschutzverordnung soll das Tierleid reduziert werden.

Was bedeutet das für mich als Katzenhalter (bezogen auf Katzenhalter im Stadtgebiet Ronnenberg)?

Die Katzenschutzverordnung gilt nur für Katzen mit unkontrolliertem Freigang! Dabei ist es nicht relevant, ob die Katze eine Europäische Hauskatze, eine Rassekatze oder ein Mischling ist. Hier ist der Katzenhalter (oder auch die Person, die füttert) zu Folgendem verpflichtet:

  1. Kastration der Katze/des Katers (ab dem 5. Lebensmonat)
  2. Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip (spätestens zum Zeitpunkt der Kastration)
  3. Registrierung des gekennzeichneten Tieres in einer entsprechenden Datenbank.

Bei der Registrierung ist – neben der Transpondernummer und mindestens einem äußerlichen Erkennungsmerkmal des Tieres – der Name und die Anschrift des Katzenhalters/der Katzenhalterin anzugeben.

Und was nützt die Katzenschutzverordnung meinem Tier?

Unkastrierte Katzen und Kater bewegen sich in einem deutlich größeren Radius als kastrierte Tiere. Das steigert das Risiko, dass die Tiere verunfallen oder nicht mehr nach Hause kommen. Zudem fechten unkastrierte Tiere häufiger Revierkämpfe aus, bei denen sie Verletzungen erleiden können oder sich mit Erregern (von potentiell tödlichen) Infektionserkrankungen anstecken können. Dieses ist auch beim Deckakt möglich. Auch die Geburt ansich kann für eine Kätzin risikobehaftet sein. Und ein „Katzenkindergarten“ zu Hause kann viel Arbeit bedeuten und Zeit- und kostenintensiv sein. Durch die Registrierung Ihres Tieres in einer entsprechenden Datenbank, können Sie als Besitzer ermittelt werden, sollte Ihr Tier entlaufen sein und in ein Tierheim oder eine Tierarztpraxis/Tierklinik gebracht werden. Dies betrifft natürlich auch versehentlich entlaufene Wohnungskatzen! Die Katzenschutzverordnung verbessert also auch das Wohl Ihres Tieres!

Welche Möglichkeiten der Registrierung gibt es?

Ein spezielles Katzenregister – so wie wir es in Niedersachsen von den Hunden kennen – gibt es nicht. Zu den bekanntesten Registern in Deutschland zählen:

Dort können Sie über eine 24-Stunden-Hotline Ihr Tier auch (kostenfrei) als vermisst melden und Suchplakate erstellen lassen. Beide Register freuen sich auch immer über Spenden, um die Arbeit weiterhin finanzieren zu können.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen zu der Katzenschutzverordnung!

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